Die Victoria Auslandskrankenversicherung

Der Versicherer Victoria gehört zur ERGO – Versicherungsgruppe. Nach Angaben des Anbieters bestehen 150 Jahre Erfahrungen im Versicherungsgeschäft. Da sich das Unternehmen in einer Umstrukturierung befindet, werden ab Mitte 2010 auch die Auslandskrankenversicherungen nur noch mit der Markenbezeichnung ERGO verkauft. Das inhaltliche Angebot bleibt bestehen.

Das Versicherungsunternehmen wirbt auf seiner Homepage mit dem TÜV-Siegel der Note „gut“, soliden Bewertungen ihrer Finanzprodukte durch die Stiftung Warentest sowie dem 1. Platz für das beste Beratungsgespräch bei einem Test der Zeitschrift „Wirtschaftswoche“ 11/2009. Die Krankenversicherung für Auslandsreisen der Victoria bewertete Finanztest 2006 mit einer Note von 1,6. Als besonderes Merkmal wurde die zuverlässige Notfallhilfe im Schadensfall sowie die Verbraucherfreundlichkeit empfohlen, wenn man den Angaben des Anbieters glauben darf.

Die Victoria Auslandskrankenversicherung soll Leistungslücken schließen, die bei einem Krankheitsfall während Urlaub oder Dienstreise erhebliche Kosten verursachen können. Bei Erkrankungen im Ausland bieten die gesetzlichen Krankenkassen zumeist keinen Schutz an. Auch privat Versicherte sind in bestimmtenm Fällen nicht ausreichend geschützt und können bei akuter Erkrankung schnell von explodierenden Kosten im Ausland betroffen sein. Nur mit wenigen Ländern bestehen Sozialversicherungsabkommen, die kostenreduzierend wirken. Überwiegend wird man bei weltweiten Auslandsreisen zum Selbstzahler. Man muss nicht nur die Behandlungskosten selbst – zumeist gleich bar – bezahlen, auch Rücktransporte für Kranke können unangenehm teuer werden. Dabei ist es egal, ob man gerade im Skiurlaub in Österreich oder mit der Color Magic auf dem Weg nach Norwegen ist – eine spontante Erkrankung oder ein Unfall mit notwendiger ärztlicher Behandlung kann überall passieren.

Victoria wirbt mit weltweitem Versicherungsschutz, egal ob man beruflich oder privat unterwegs ist. Die Auslandskrankenversicherung leistet bis zu jeweils 6 Wochen nach Angaben des Anbieters 100 Prozent der entstehenden Kosten für ambulante oder stationäre Erkrankung, Zahnbehandlungen, Arzneimittel, Rücktransport und Überführung. 50 Prozent der Rechnung für provisorischen Zahnersatz (max. 250 Euro) im Ausland werden erstattet.

Der Jahresbeitrag für eine Auslandskrankenversicherung kostet nach Angaben der Victoria Versicherung 8,50 Euro jährlich. Ab dem 60. Lebensjahr ist der Auslandsschutz für 17 Euro zu bekommen. Mit dem Überschreiten des 70. Lebensjahres erhöht sich der Betrag auf 34 Euro im Jahr. Victoria wirbt im Rahmen dieses Versicherungsproduktes mit Hilfe im Ausland rund um den eingetretenen Krankheitsfall, ist bei der Auswahl geeigneter Ärzte, Krankenhäuser oder Transportmöglichkeiten behilflich.

Die Victoria Auslandskrankenversicherung verspricht ihren Kunden eine durchgehende Erreichbarkeit (24-Stunden-Notruf-Service). Sie wirbt mit zusätzlichen Serviceleistungen zu Reisen weltweit, Informationen, Deponieren von Dokumentkopien und Hilfe bei rechtlichen Problemen. Auf der Homepage des Unternehmens wird der Abschluss für Eilige auch online angeboten.

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Ratenkauf von Mode? – Warum eigentlich nicht?!

Während der Kauf von Möbeln auf Kredit bzw. Ratenzahlung heute ganz normal ist, hat sich die Finanzierung von Mode & Bekleidung bisher nicht durchgesetzt, obwohl man für ein gutes Outfit ja auch schnell einmal einige Hundert Euro loswerden kann. Man gehe nur einmal in einen angesagten Trend-Fashion-Store und decke sich z.B. mit Szene-Klamotten à la Southpole o.ä. ein. Schnell sind für Hose, Shirt, Pullover und Jacke plus ggf. Schuhe locker 500 EUR ausgegeben.

Wer solche Einkäufe finanzieren will, hat eigentlich nur zwei Möglichkeiten: entweder er nutzt eine Kreditkarte (eine ‘echte’ Kreditkarte, die erst nach 30 Tagen abgerechnet wird), oder er zahlt mit EC-Karte unter Nutzung des Dispositionsrahmens, den die Bank auf dem Girokonto eingeräumt hat.

Oder gibt es inzwischen Onlineshops für Mode & Bekleidung, die mit Ratenzahlungsvereinbarungen arbeiten?

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Kreditgarantiegemeinschaften

Kreditgarantiegemeinschaften dienen in erster Linie dem unternehmerischen Mittelstand und dessen finanzieller Flexibilität bzw. Kreditwürdigkeit. Die Definition ist dahingehend zu beschreiben, dass mittels Kreditgarantiegemeinschaften die Kreditversorgung solch kleinerer Betriebe durchwegs gesichert werden soll. Notwendig wird die Anrufung einer Kreditgarantiegemeinschaften z.B. bei Existenzgründungen, Ausfallbürgschaften, Wachstumsfinanzierungen, Übernahmen von Betrieben, Finanzierung von Betriebsmitteln und dergleichen mehr.

Selbsthilfegruppen
Die Kreditgarantiegemeinschaften verstehen sich als eine Art von Selbsthilfegruppen zur positiven Gewährleistung von kurz-, mittel- und langfristigen Krediten. Beteiligt daran sind unter anderem die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer, verschiedenste Banken und Sparkassen, Versicherungen, Wirtschaftsverbände, Berufskammern, usw. Immerhin seit über sechs Jahrzehnten bestehen inzwischen bereits unterschiedliche Kreditgarantiegemeinschaften in den verschiedensten Berufsständen.

Die Devise der Kreditgarantiegemeinschaften lautet, Unternehmen, die keine ausreichenden Kreditsicherheiten für die Beschaffung von Fremdkapital aufweisen können, mit Bürgschaften zur Seite zu stehen. Dabei vergeben die Kreditgarantiegemeinschaften in der Regel selbst keine Kredite. Wofür dann heute auch in allen Bundesländern Bürgschaftsbanken existieren, die bis zu einer Deckung von 1 Million Euro pro Kreditantrag in Anspruch genommen werden (Einzelfallentscheidungen). Aktuell wurde diese Summe aufgrund der vorherrschenden, weltweiten Wirtschaftskrise durch den Staat sogar für einen befristeten Zeitraum verdoppelt.

Förderungswürdig
Von den Kreditgarantiegemeinschaften gefördert werden alle sinnvollen Wirtschaftsvorhaben kleiner und mittelständischer Unternehmen (Antragsstellung). Als Zielsetzung der Bürgschaft versteht sich natürlich eine betriebsgerechte Finanzierung dieser einzelnen Vorhaben, die letztendlich zum wirtschaftlichen Erfolg des jeweiligen Unternehmens beitragen sollen.

Nach eingehender Prüfung eines entsprechenden Antrags bei den Kreditgarantiegemeinschaften werden bis zu 80% der Kreditsumme als Ausfallbürgschaft gegenüber den Kreditinstituten übernommen. Wobei wiederum 60% der Kreditsumme durch öffentliche Finanzmittel abgesichert sind.

Allerdings ist für einen Großteil der Risikoüberprüfung einer Kreditgewährung an ein Unternehmen (Liquiditätsprüfung) noch immer das jeweils ausgewählte Finanzinstitut zuständig. Vor allem für die noch existente Restsumme, die nicht über eine Ausfallbürgschaft der Kreditgarantiegemeinschaften abgesichert ist.

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Wo bekommt man Studienkredite?

Studienkredite sind für Studenten eine gute Möglichkeit, die monatlichen Lebenshaltungskosten finanzieren zu können. Bisher konnten Studenten, die keine Förderung durch das Bafög-Amt erhalten konnten, lediglich durch die Aufnahme eines Nebenjobs ihren Lebensunterhalt finanzieren. Diese Nebenjobs nehmen jedoch nicht selten viel Zeit in Anspruch, so dass das Studium meist darunter leidet. Eine gute Alternative zur Aufnahme eines Nebenjobs sind Studienkredite, wie sie heute sowohl von den Banken und Sparkassen als auch von der KfW Bankengruppe zur Verfügung gestellt werden.

Bei allen Kreditgebern einheitlich ist die Auszahlung der Kredite, die nicht in einer Summe aufs Konto, sondern in monatlichen Raten an den Studenten überwiesen werden. Die monatlichen Kreditraten können dabei zwischen 200-800 Euro vereinbart werden, so dass die Auszahlungssumme auf die eigene Lebenssituation abgestimmt werden kann. Die Auszahlungssummen werden dabei monatlich summiert, die Gesamtsumme muss allerdings erst am Ende der Laufzeit zurückgezahlt werden. Da Studenten nicht immer sofort zum Ende des Studiums eine entsprechende Beschäftigung finden, um die Kredittilgung vornehmen zu können, bieten einige Banken zudem eine Karenzzeit an. Die Kreditnehmer haben dabei die Möglichkeit, den Kredit erst nach Ablauf einer bestimmten Frist zurückzuzahlen, lediglich die Zinsbeträge werden berechnet.

Neben der monatlichen Auszahlung der Kreditsumme ist auch die Kreditbeantragung bei Studienkrediten einheitlich. So werden weder die Einkommen der Eltern noch das Vermögen des Studenten als Grundlage für die Kreditvergabe herangezogen. So haben auch Studenten mit eher geringen Einkommen und unvermögenden Eltern jetzt die Möglichkeit, ihr Studium zu finanzieren.

Einer der wichtigsten Anbieter für Studienkredite ist die KfW Förderbank. Die Kredite können hier nicht direkt bei der Bank beantragt werden, sondern der Kreditantrag muss über die Hausbank eingereicht werden. Diese leitet den Antrag dann an die KfW weiter und übernimmt alle Formalitäten bis zur Darlehensauszahlung.

Ebenfalls im Geschäft mit Studienkrediten hat sich die Deutsche Bank etabliert, die diesen Kredit bereits seit einigen Jahren anbietet. Auch die DKB Bank sowie die Dresdner Bank bieten spezielle Studienkredite an. Die Konditionen der Institute unterscheiden sich jedoch stark, so dass vor dem Abschluss ein Vergleich durchgeführt werden sollte.

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Pflegezusatzpolicen werden immer nötiger

Zum Abschluss einer Pflegezusatzpolice wird heutzutage vielfach geraten, da die gesetzliche Pflegeversicherung lediglich eine Grundversorgung im Pflegefall bieten soll. Ansprechpartner für Pflegezusatzversicherungen sind in erster Linie die privaten Krankenversicherer. Sie bieten die Pflegetarife häufig im Rahmen ihrer privaten Krankenzusatzversicherungen an.

Egal, ob durch Unfall, Krankheit oder Alter verursacht, zum Pflegefall werden kann so gut wie jeder. Eine finanzielle Hilfe kann dabei die gesetzliche Pflegeversicherung bieten, beispielsweise für Hilfsmittel oder Pflegeeinrichtungen. Damit soll in der Regel ein Minimum bzw. die Grundversorgung des Pflegefalls möglich sein, trotzdem muss darüber hinaus aber auch mit Zuzahlungen gerechnet werden.

Da die tatsächlichen Kosten im Pflegefall also meistens höher sind als Kosten, die die gesetzliche Pflegeversicherung trägt, ist in diesem Fall finanzielle Eigeninitiative des Pflegefalls und unter Umständen auch die seiner Angehörigen gefragt. Nicht selten muss dabei auf Ersparnisse zurückgegriffen werden.

Die privaten Pflegezusatzpolicen, die bei den Krankenversicherern erhältlich sind, sollen hier eine Entlastung bieten. Sie können sich je nach Anbieter und Police stark voneinander unterscheiden. Grundsätzlich lassen sich jedoch einige Arten von Pflegezusatzversicherungen nennen.

Die Pflegerentenversicherung, die im allgemeinen als Lebensversicherung abgeschlossen wird, soll dem Versicherten eine monatliche Rente bei Pflegebedürftigkeit auszahlen. Sie ist in vielen verschiedenen Abschlussvarianten buchbar, inzwischen zum Beispiel auch als fondsgebundene Pflegerente.

Die Pflegekostenversicherung und die Pflegetagegeldversicherung sind zwei andere privat abschließbare Pflegezusatzpolicen. Sie können der Erstattung (ganz oder teilweise) von Pflegekosten dienen, beziehungsweise einen vertraglich zugesicherten Betrag in Form eines Tagegelds übernehmen.

Je nach Versicherer werden vertragliche Wartezeiten vereinbart, oder auf diese verzichtet. Von einigen Versicherungsgesellschaften wird jedoch auch mit dem Wegfall der Wartezeit bei Unfall geworben. Die üblichen Wartezeiten können durchaus mehrere Jahre betragen, was Interessenten an einer Pflegezusatzversicherung bedenken sollten. Außerdem werden dem Versicherten je nach Anbieter vor dem Abschluss einer Pflegeversicherungspolice mehr oder weniger umfangreiche Gesundheitsfragen gestellt. Ebenso verhält es sich in der Regel auch beim Eintreten einer Pflegebedürftigkeit mit dem Nachweis derselben.

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Die Refinanzierung der Banken nach der Kredit Vergabe

Viele Menschen haben immer wieder ein Problem, dass sie so viele Dinge im Leben benötigen, aber nicht immer reicht das Geld aus, um sich diese Sachen dann auch zu kaufen. Was liegt dann also näher, als sich einmal an die Bank zu wenden und einen Kredit zu beantragen, schließlich verdienen diese doch ihr Geld damit, Kredite an ihre Kunden zu vergeben. Doch wie funktioniert das eigentlich? Haben die Banken, deren Inhaber oder Betreiber so viel Geld, dass sie ihr Eigentum nennen, um es auch noch gewinnbringend zu verleihen? Und wenn nicht, woher stammt dann das Geld?

Nun, eines scheint für jeden klar zu sein, so viel Geld, wie Banken als Kredite an ihre Kunden vergeben, so viel Geld hat keine Bank als Eigenkapital zur Verfügung. Aber wie finanzieren die Banken dann ihr lukratives Kreditgeschäft? Zunächst einmal müssen die Banken einen bestimmten Anteil des Kredites aus dem vorhandenen Eigenkapital finanzieren. Das ist im Gesetz über das Kreditwesen so festgelegt. Für die Finanzierung der restlichen Kreditsumme gibt es mehrere Möglichkeiten.

Da wäre zum einen das Geld der Kundschaft, die ihr Geld für einen festgeschriebenen Zeitraum (Termingeld) bei der Bank zu festen Konditionen angelegt haben. Da der Kunde erst zum festgelegten Ende der Laufzeit über sein Geld verfügen kann, geht die Bank in dieser Variante ein geringes und gut kalkulierbares Risiko ein.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass sich die Banken selbst einen Kredit über die Zentralbank verschaffen. Das läuft dann so ab, dass die Geschäftsbanken bei der Zentralbank Wertpapiere als Sicherheit hinterlegen, und dafür von dieser Geld erhalten Diese Art der Kreditrefinanzierung macht ungefähr 25 % des gesamten Volumens der Refinanzierung aus und bei den Wertpapieren handelt es sich zumeist um Schuldverschreibungen, Anleihen oder Pfandbriefe.

Man kann die Refinanzierung aber nicht nur über einen Kredit der Zentralbank sichern, nein, dazu reicht schon das Geldgeschäft von mehreren Banken untereinander aus. Bei einem solchen Interbankenhandel werden, ähnlich wie beim Geschäft mit der Zentralbank, Gelder, Wertpapiere, Edelmetalle und ähnliches untereinander ausgetauscht. Diese Form der Refinanzierung ist jedoch nach dem Zusammenbruch der Lehman Brothers Bank, vorerst zum Stillstand gekommen.

Seit neuestem gehen die Banken noch einen anderen Weg, sie verkaufen die Kredite einfach weiter. Dabei werden Kredite mit genau der gleichen Laufzeit und einer identischen Struktur des Risikos weitergegeben. Wenn der Aufkäufer des Kredites eine andere Bank ist, hat dies sogar noch positive Auswirkungen. Die Bank erhöht damit ihre eigene Eigenkapitalstruktur.

Weiterführend:

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Braucht man eine Restschuldversicherung?

Die Banken propagieren die Restschuldversicherung als Sicherheit für den Kunden. Damit kann er sich bei Kreditaufnahme absichern. Die Restschuldversicherung übernimmt die Zahlung der Raten bei langer Krankheit, bei Arbeitslosigkeit und im Todesfall. Das Ganze wird als so genanntes Sicherheitspaket verkauft und ist für den Kreditnehmer eine teure Angelegenheit, von der er nicht von vornherein weiß, was kostenmäßig auf ihn zu kommt. Die Höhe der Kosten errechnet sich in Abhängigkeit von der beantragten Kreditsumme, von der Laufzeit des Darlehens und vom Alter des Kunden. Bei einem Kredit über 25.000 Euro mit einer Laufzeit von 84 Monaten können die Kosten für die Restschuldversicherung weit über 2.000 Euro betragen.

Verbraucherschützer raten den Kreditnehmern schon lange, sich diese teuren Produkte nicht aufschwatzen zu lassen. Aber viele Banken machen den Abschluss einer Restschuldversicherung oft zur Grundvoraussetzung bei der Kreditgenehmigung und viele Kreditnehmer scheuen den Widerspruch, obwohl es um ihr Geld geht, das ihnen da klammheimlich unter dem Vorwand der Sicherheit aus den Taschen gezogen wird.

Natürlich erfolgt bei Abschluss einer Restschuldversicherung keine Gesundheitsprüfung und es müssen auch keine Gesundheitsfragen beantwortet werden. Schließt ein Kreditnehmer mit einer bösen Vorerkrankung eine Restschuldversicherung ab und es kommt tatsächlich zum Todesfall während der Kreditlaufzeit, wird die Versicherung nicht zahlen, weil die Todesursache auf eine Vorerkrankung zurückzuführen ist. Ähnlich verhält es sich bei längeren Erkrankungen.

Kreditantragsteller, die sich bereits abgesichert haben, indem sie zum Beispiel eine Risikolebensversicherung, eine kapitalbildende Lebensversicherung und/oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, brauchen die Restschuldversicherung mit Sicherheit nicht.

Die Restschuldversicherung bringt in allererster Linie den Banken etwas, denn sie bekommen in ihrer Funktion als Versicherungsvermittler Provisionen von der Versicherungsgesellschaft, mit der sie zusammenarbeiten. Gut 50 Prozent der Kosten der Versicherung sind Provisionen, das merkt ein Versicherungsnehmer spätestens dann, wenn er sein Darlehen nach kurzer Laufzeit kündigt und die zu viel gezahlten Versicherungsprämien erstattet haben möchte.

Für kleinere Konsumentenkredite ist eine Restschuldversicherung nicht notwendig, Raten unter 100 Euro können in der Regel auch getilgt werden, wenn der Kreditnehmer kurzzeitig einmal erkrankt. Im Todesfall ist es noch anders. Nur wenn jemand den Kreditvertrag mitunterschrieben hat, ist er verpflichtet den Restbetrag an die Bank zu zahlen. Erben müssen das nicht. Das Risiko des Todes eines Kreditnehmers trägt also einzig die Bank, das könnte sie deutlich preiswerter für den Kreditnehmer über den Zins absichern.

Weiterführend:

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Darlehensgebühren

Neben den Zinsen, die ein Kreditnehmer für einen Ratenkredit zahlen muss, sind auch die Darlehensgebühren ein Faktor, der darüber entscheiden kann, inwieweit ein Kredit als billig oder teuer zu beurteilen ist. Standardmäßige Ratenkredite werden inklusive einer entsprechenden Bearbeitungsgebühr vergeben. Diese Gebühren können bis zu drei Prozent vom Kreditbetrag ausmachen. Wer Kredite miteinander vergleichen möchte, darf aus diesem Grund nicht den Nominalzinssatz zum Vergleichen heranziehen, sondern muss den effektiven Jahreszins als Basisgröße nehmen, denn in diesem sind die Darlehensgebühren enthalten.

Kredite mit variablen Zinsen, wie beispielsweise der Dispositionskredit oder der Abrufkredit werden ohne Bearbeitungsgebühren gewährt. Bei dieser Kreditform zahlt der Kunde immer nur Zinsen, wenn er den Kredit in Anspruch nimmt. Auch bei den so genannten Null-Prozent-Finanzierungen, die viele Autohändler, Möbelfachgeschäfte oder Elektronikmärkte anbieten, fallen keine Darlehensgebühren an. Wenn der effektive Jahreszins für einen Kredit 0,00 % beträgt, muss nur der reine Kaufreis in Raten getilgt werden, ohne dass Zinsen und Gebühren für die Kreditvergabe berechnet werden.

Je höher die Darlehensgebühren bei einer Bank sind, desto höher ist dann letztlich auch der effektive Jahreszins und so würde es wenig nutzen, wenn eine Bank ihren Kredit mit niedrigen Zinsen bewirbt, dieser sich aber durch die einzurechnenden Darlehensgebühren dann deutlich verteuert. Manche Banken bewerben ihre Kredite auch damit, dass für den Abschluss keine Darlehensgebühren berechnet werden. Solche Kredite sind immer denen mit Gebühren vorzuziehen, auch wenn sich auf den ersten Blick kein Zinsvorteil erkennen lässt. Spätestens, wenn ein Kreditnehmer seinen Kredit vorzeitig ablösen möchte, kann es von Vorteil sein, wenn die Darlehensgebühren gering waren. Denn während nicht in Anspruch genommene Zinsen zurückerstattet werden, bleibt die Darlehensgebühr unberührt. Das heißt, wer für 10.000 Euro drei Prozent Bearbeitungsgebühr zahlen musste, hat 300 Euro Kosten, die von der Bank bei der Ablösung nach sechs Monaten einbehalten werden.

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Citibank Ratenkredite

Beim Citibank Ratenkredit werden Kunden bevorzugt, die den Kredit über das Internet beantragen und abschließen, denn hier seien die Internetkonditionen “top”, wie die Citibank auf ihrer Homepage wirbt. Der “Top-Zins” ist allerdings abhängig von der Laufzeit und von der Bonität, so dass Kunden davon ausgehen können, dass letztendlich ein höherer Zinssatz im individuell erstellten Angebot stehen wird.

Kredit schon ab 1.500 Euro

Dafür hat die Citibank den Ratenkredit schon ab 1.500 Euro im Angebot. Damit eignet er sich auch für kleinere Anschaffungen sowie für kleinere Einkommen. Die Citibank führt als weitere Vorteile an, dass jederzeit Sonderzahlungen möglich sind, um den Kredit damit schneller zurückzuzahlen und dass sich Kunden mit der Zahlung der ersten Rate bis zu 89 Tage Zeit nehmen können. Maximal bietet die Citibank ihren Ratenkredit bis zu einem Betrag von 50.000 Euro an. Welcher Kreditbetrag möglich ist, errechnet die Citibank anhand des monatlich zur Verfügung stehenden Nettoeinkommens. Bei einer Veränderung des Einkommens kann der Kredit später auch noch aufgestockt werden. Die Aufstockung ist auch über das Internet möglich.

Die Antragstellung kann direkt über das Internet erfolgen. Hierzu werden zunächst relativ wenige Angaben benötigt. darunter der Wunschkreditbetrag, das Nettoeinkommen und die Laufzeit für die Rückzahlung. Die Citibank bietet Laufzeiten zwischen 12 und 84 Monaten an. Bei der Zahlung der ersten Rate kann der Kreditkunde wählen, ob die Rate erstmals nach 30, 59 oder 89 Tagen abgebucht werden soll. Mit dem Online-Rechner auf der Homepage lassen sich auch schnell verschiedene Varianten mit unterschiedlichen Laufzeiten durchrechnen. Reicht das Einkommen einer Person für den Kredit nicht aus, gibt die Citibank den Tipp, dass der Kredit auch von zwei Personen mit zwei Einkommen beantragt werden kann.

Citibank für maximale Sicherheit

Zur Absicherung der Ratenzahlung empfiehlt die Citibank den Abschluss einer Kreditlebensversicherung. Die Versicherung wird optional angeboten und deckt die Risiken Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und den Todesfall ab. Der Abschluss der Versicherung hat aber keinen Einfluss auf die Kreditentscheidung, wie die Citibank auf ihrer Homepage informiert.

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Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, auch BUZ genannt, ist eine spezielle Form der Berufsunfähigkeitsversicherung, welche grundsätzlich nur in Kombination mit einer Risiko- oder Kapitallebensversicherung bzw. einer privaten Rentenversicherung möglich ist. Im Gegensatz dazu kann eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung auch separat abgeschlossen werden. Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen werden heute nahezu von allen deutschen Versicherungsgesellschaften angeboten. Die Höhe der monatlichen Beiträge und das Leistungsspektrum unterscheiden sich dabei zum Teil erheblich. Entscheidend hierfür sind nicht nur die unterschiedlichen Versicherungsbedingungen, sondern auch das Alter, der Beruf und der Gesundheitszustand des Versicherten. Aus den genannten Gründen ist es immer ratsam, vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung einen kostenlosen und unverbindlichen Vergleich durchzuführen.

Auf die Wichtigkeit der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung generell wird immer wieder hingewiesen. Das Hauptargument dafür ist, dass es für die Jahrgänge ab 1961 keinerlei gesetzlichen Versicherungsschutz gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit mehr gibt. Auch die Jahrgänge bis 1961 müssen seit dem Jahre 2001 mit deutlichen Einschränkungen in diesem Bereich rechnen. Aus den genannten Gründen drohen im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht nur finanzielle Einbußen und eine deutliche Absenkung des Lebensstandards, sondern auch empfindliche Verluste im Bereich der Altersvorsorge, da geringere Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden.

Berufsunfähigkeit liegt nach versicherungsrechtlichen Maßstäben immer dann vor, wenn der Beruf aus gesundheitlichen Gründen für eine voraussichtliche Dauer von mindestens 6 Monaten nicht mehr ausgeübt werden kann. Die wichtigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind Unfälle sowie Herz-Kreislauf- oder Gelenkerkrankungen. Hierzu zählen vor allem Wirbelsäulenerkrankungen und rheumatische Beschwerden. Berufsunfähigkeit ist keineswegs selten. Es wird davon ausgegangen, dass durchschnittlich jeder vierte Erwachsene mindestens einmal im Laufe seines Berufslebens von Berufsunfähigkeit betroffen sein wird. Berufsunfähigkeit ist dabei nicht zu verwechseln mit Erwerbsunfähigkeit. Während der Betroffene im ersteren Fall durchaus noch in der Lage ist, einen anderen Beruf ganz oder teilweise auszuüben, ist dies bei Vorliegen einer Erwerbsunfähigkeit nicht mehr möglich.

Grundsätzlich zahlt eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung immer dann, wenn eine vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent eingetreten ist. Dies muss durch einen Arzt bescheinigt werden. Einige Versicherungsverträge enthalten allerdings auch eine sogenannte abstrakte Verweisung. Dies bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft grundsätzlich dazu berechtigt ist, Leistungen in dem Fall zu verweigern, das die berufsunfähig gewordene Person noch in der Lage ist, einen anderen Beruf auszuüben. Dieser muss jedoch weitgehend der bisherigen Lebensstellung und der Ausbildung entsprechen. Gehaltseinbußen von bis zu 20 Prozent werden aber durchaus noch als zumutbar angesehen. In neueren Versicherungsverträgen wird meist auf diese abstrakte Verweisung verzichtet.

Personen, die eine private Berufsunfähigkeitsrente beziehen, sind idR von der Zahlung des monatlichen Versicherungsbeitrages freigestellt.

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