Im Vorfeld eines Immobilienerwerbs sollte sich der Käufer bei seiner Bank Klarheit verschaffen über die Höhe der möglichen Kredite. Mit dieser Richtschnur kann dann in Ruhe nach einem passenden Objekt gesucht werden und wenn möglich auch schnell zugegriffen werden, wenngleich dies immer nur unter Vorbehalt geschehen kann. Denn die Bank als Finanzierer der Immobilie ist letztlich die Instanz, die ihr OK für die Kreditvergabe geben muss. Steht die Zusage, können Käufer und Verkäufer zum Notar gehen und den Kaufvertrag notariell beurkunden lassen. Allerdings vergeht bis zur endgültigen Eigentumsumschreibung noch Zeit, da Zustimmungen seitens des Notars noch eingeholt werden müssen und die Kaufpreiszahlung ebenfalls noch erfolgen muss. In dem Zusammenhang muss der Erwerber einen weiteren Gang zu einem Notar unternehmen, wie ein Special auf http://onlinereporter.jimdo.com/ zeigt. Denn die Gelder, die die Banken für die Finanzierung der Immobilie dem Käufer zur Verfügung stellen, werden durch Eintragung einer Grundschuld, seltener auch als Hypothek, im Grundbuch eingetragen. Auch hier muss im Vorfeld eine notarielle Beurkundung durch einen ortsansässigen Notar erfolgen, den sich der Käufer aber selbst aussuchen kann. Es empfiehlt sich in dem Zusammenhang den Notar zu nehmen, der auch den Kaufvertrag beurkundet hat, da dieser mit dem Kauf bereits befasst und somit entsprechend informiert ist. Dabei werden die Unterlagen für die Grundschuldbestellung durch die Bank dem Kreditnehmer übersandt, der diese mit zum Notar nimmt. In der Regel handelt es sich bereits um eine vorgefertigte Urkunde, in die der Notar lediglich noch seine Urkundenrollennummer des laufenden Jahres eintragen muss und nach Verlesen des Textes und Unterschrift der Kreditnehmer diese beurkundet. Anschließend reicht er die Urkunde dem Grundbuchamt mit der Bitte um Eintragung in Abteilung III des Grundbuchs ein. Obwohl auch hier eine gewisse Zeit bis zur Eintragung vergeht, zahlen die Banken das Geld aus dem Kredit in der Regel fristgerecht aus.
Die VGH ZE30 Zahnversicherung genauer betrachtet
Nach Angaben der VGH bietet der Zahnzusatztarif ZE30 eine Reduzierung der Eigenbeteiligung des Versicherten für Zahnersatz zu einem günstigen Preis. Der Tarif richtet sich ausschließlich an gesetzlich krankenversicherte Personen, welche nicht älter als 70 Jahre sind. Des Weiteren wird bei Antragstellung nur eine vereinfachte Risikoprüfung vorgenommen, wodurch ein Versicherungsabschluss auch bei verschiedenen Vorerkrankungen möglich ist.
Der Leistungsumfang des Tarifs ZE30 der VGH umfasst eine Kostenerstattung von 30 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatzmaßnahmen. Nach Angaben der VGH werden daher gewöhnlich 30 % des Rechnungsbetrages durch die Zahnzusatzversicherung übernommen. Die Leistung der Versicherung erfolgt unabhängig von einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Jedoch ist die Leistung des Tarifs auf eine Gesamterstattung einschließlich der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung von maximal 90 % des Rechnungsbetrages begrenzt. Eine Kostenerstattung bezieht sich bei diesem Tarif auf die bestehenden Höchstsätze der Gebührenordnung (GOZ/GOA). Als erstattungsfähiger Zahnersatz zählen beim Tarif ZE30 medizinisch notwendige Brücken, Prothesen, Kronen, Stiftzähne sowie Reparaturen an diesem Zahnersatz. Auch die Eingliederung von Schienen und Aufbissbehelfen sowie funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen im Zusammenhang mit Zahnersatzma ßnahmen gehören dazu. Außerdem werden auch für Inlays 30 % der Aufwendungen übernommen, jedoch nur bis zu einem Rechnungsbetrag von maximal 400 Euro pro Jahr. Daher erstattet der Tarif tatsächlich nur maximal 120 Euro jährlich für Inlays. Für implantologische Leistungen werden im Tarif ZE30 nur 30 % der Kosten für eine alternative Kronen-, Brücken- oder Prothesenversorgung übernommen, begrenzt auf einen Rechnungsbetrag von maximal 2.000 Euro pro Jahr. Entsprechend beträgt die maximale Erstattung für Implantate 600 Euro pro Jahr.
Innerhalb der ersten Versicherungsjahre bestehen beim Zahnzusatztarif ZE30 festgelegte Höchstbeträge, welche im Versicherungsfall als Bemessungsgrundlage für die Kostenerstattung von 30 % herangezogen werden. Daher werden im ersten Versicherungsjahr 500 Euro, im zweiten Versicherungsjahr 750 Euro, im dritten Versicherungsjahr 1.500 Euro, im vierten Versicherungsjahr 2.000 Euro und im fünften Versicherungsjahr 3.000 Euro als maximale Rechnungsbeträge pro Jahr anerkannt. Ab dem sechsten Versicherungsjahr steigt der jährliche Rechnungshöchstbetrag auf 10.000 Euro. Grundsätzlich entfällt diese Zahnstaffel jedoch bei unfallbedingten Versicherungsfällen. Des Weiteren ist der Versicherung ab einem zu erwartenden Rechnungsbetrag von 2.000 Euro ein Heil- und Kostenplan des behandelnden Zahnarztes vorzulegen, um eine volle Leistung der Zahnzusatzversicherung zu erhalten.
Berufsrechtschutz | Finanzielle Vorsorge für Streitigkeiten rund um das Arbeitsrecht
Es gibt in der heutigen Zeit immer wieder Situationen, die die Menschen in Konflikte bringt. Oft lassen sich solche Konflikte nur noch auf gerichtlichem Wege lösen. Da nicht jeder ein ausgebildeter Jurist ist, bedarf es in aller Regel eines juristischen Beistandes. Das kann unter Umständen eine recht kostspielige Angelegenheit werden. Schließlich sind die Honorare eines Rechtsanwaltes nicht unbedingt als günstig zu bezeichnen. Da kann man froh sein, wenn man eine Rechtsschutzversicherung besitzt. Diese übernimmt dann die Kosten des Anwalts. Der Anwalt könnte die Kosten in einem Rechtsstreit auch von der Gegenseite erstattet bekommen. Dazu müsste man aber erst einmal den Rechtsstreit gewinnen. Sollte dies nicht der Fall sein, dann bliebe man auf seinen Kosten sitzen.
Rechtsschutzversicherungen gibt es für die verschiedensten Bereiche. Jeder muss für sich selbst entscheiden, welchen Bereich er mit seiner Rechtsschutzversicherung abdecken möchte. Einige Leistungen aus Rechtsschutzversicherungen sind bereits in anderen Versicherungen enthalten und bedürfen daher keiner doppelten Absicherung. Es gibt aber auch Bereiche, deren Absicherung wirklich Sinn machen. Ein solcher Bereich wird zum Beispiel durch den Berufsrechtschutz abgedeckt. Gerade das Thema Arbeitsrecht ist mit seinen ständigen Neuerungen äußerst unübersichtlich. Ein Laie kann da schnell den Durchblick verlieren und darum sollte man sich hier unbedingt den Rat eines Experten einholen. Aber auch hier liegen die Honorare nicht gerade in unteren Regionen. Das liegt vor allem an der Berechnung des Honorars in einem solchen Rechtsstreit.
Bei einem Rechtsstreit im Arbeitsrecht / Berufsrechtsschutz wird der Verdienst des Arbeitnehmers als Grundlage genommen. Für den Streitwert wird dabei der Monatslohn verdreifacht. Danach werden dann die Gebühren des Verfahrens und die Anwaltsgebühren berechnet. So kommen ganz schnell enorme Summen zustande. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine Kündigung handelt oder nur um eine Abmahnung. Auch Mobbing am Arbeitsplatz ist sehr oft die Ursache für einen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht. Nicht nur wegen der komplizierten Rechtssituationen im Arbeitsrecht empfiehlt sich die Rechtsschutzversicherung mit Berufsrechtschutz. Hier kommt noch eine andere besondere Bewandtnis zum Tragen.
Ein Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht wird behandelt wie ein Fall vor dem Sozialgericht. Für die Beteiligten in diesem Verfahren bedeutet dies, dass jeder seine eigenen Verfahrenskosten zu tragen hat. Dabei ist es unerheblich, ob man das Verfahren als Sieger verlässt oder nicht. Mit einer Absicherung über eine Berufsrechtsschutzversicherung kann man somit seine Kosten schon einmal abdecken. Man muss jedoch hierbei berücksichtigen, dass es einen Berufsrechtschutz nicht alleine gibt. Man kann diesen lediglich als Zusatzbaustein zu seiner Privatrechtsschutzversicherung einschließen lassen. Wer sich also für eine Rechtsschutzversicherung entschließt, der sollte in jedem Fall über einen solchen Einschluss nachdenken.

Fristlose Kündigung ungerechtfertigt? - Mit einer Rechtsschutzversicherung inkl. Berufsrechtschutz kann man sich ohne Rücksicht auf die eigene finanzielle Lage erst einmal angemessen wehren. © pixelot/Fotolia
Die “Seekrankenkasse”
Die See-Krankenkasse ist die gesetzliche Krankenversicherung für Seeleute, für die Beschäftigten auf den deutschen Hochseeschiffen. Das Leben und die Gesundheit von Seeleuten waren schon in der Antike stets von Naturgewalten und den besonderen Gefahren auf Seeschiffen bedroht. Nachdem bereits die Staatsmänner in der Antike die Seeschifffahrt für unbedingt notwendig hielten („navigare necesse est“), wurden sehr früh bereits soziale Netzwerke geknüpft, um den Beistand bei Krankheit oder Unfall sicher zu stellen. Auch für die Hinterbliebenen sollte gesorgt werden. Lange waren die Kapitäne und Reeder für die soziale Sicherung ihre Mannschaft zuständig und verantwortlich. Entsprechend unsicher waren Schutz und Ansprüche auf Leistungen. Der Schutz des einzelnen Seemannes war meist davon abhängig, in welchem Hafen er angemustert hatte. In Hamburg wurde beispielsweise bereits 1603 ein Gesetz zum Schutz der Seeleute bei Krankheit erlassen, die den jeweiligen Reeder zu entsprechenden Leistungen verpflichtete. Auch in Bremen gab es ab 1852, in Preußen ab 1861 entsprechende gesetzliche Vorschriften. Sowohl die Voraussetzungen für die Leistungen als auch die Leistungen selbst waren jedoch uneinheitlich. 1907 wurde die See-Rentenversicherung, 1928 die See-Krankenkasse gegründet. Diese Versicherungen ergänzten die bereits seit 1872 gegründete Berufsgenossenschaft der Seeleute.
Die späte Gründung der See-Krankenkasse – mehr als 40 Jahren nach der allgemeinen Krankenversicherungspflicht für Arbeiter – wurde vom Gesetzgeber mit der Fürsorgepflicht der Reeder begründet, so dass keine Veranlassung für eine Sicherung durch den Staat gesehen wurde. Bis heute sind nur aktive oder ehemalige Seeleute sowie die Mitarbeiter der Schifffahrtsunternehmen an Land und ihre Angehörigen in der See-Krankenkasse (pflicht-)versichert. Seeleute sind alle diejenigen, die auf einem Schiff unter deutscher Flagge zur See fahren. Aber auch wenn deutsche Seeleute aufgrund einer Entsendung durch ihren Arbeitgeber auf ausländischen Schiffen beschäftigt sind, unterfallen sie der Krankenversicherungspflicht bei der See-Krankenkasse.
2008 wurde die See-Krankenkasse mit der Knappschaft zu der Knappschaft-Bahn-See zusammengeschlossen. Sie wird jedoch nach wie vor von ihren Mitgliedern sowie deren Arbeitgebern selbstverwaltet.
Die Victoria Auslandskrankenversicherung
Der Versicherer Victoria gehört zur ERGO – Versicherungsgruppe. Nach Angaben des Anbieters bestehen 150 Jahre Erfahrungen im Versicherungsgeschäft. Da sich das Unternehmen in einer Umstrukturierung befindet, werden ab Mitte 2010 auch die Auslandskrankenversicherungen nur noch mit der Markenbezeichnung ERGO verkauft. Das inhaltliche Angebot bleibt bestehen.
Das Versicherungsunternehmen wirbt auf seiner Homepage mit dem TÜV-Siegel der Note „gut“, soliden Bewertungen ihrer Finanzprodukte durch die Stiftung Warentest sowie dem 1. Platz für das beste Beratungsgespräch bei einem Test der Zeitschrift „Wirtschaftswoche“ 11/2009. Die Krankenversicherung für Auslandsreisen der Victoria bewertete Finanztest 2006 mit einer Note von 1,6. Als besonderes Merkmal wurde die zuverlässige Notfallhilfe im Schadensfall sowie die Verbraucherfreundlichkeit empfohlen, wenn man den Angaben des Anbieters glauben darf.
Die Victoria Auslandskrankenversicherung soll Leistungslücken schließen, die bei einem Krankheitsfall während Urlaub oder Dienstreise erhebliche Kosten verursachen können. Bei Erkrankungen im Ausland bieten die gesetzlichen Krankenkassen zumeist keinen Schutz an. Auch privat Versicherte sind in bestimmtenm Fällen nicht ausreichend geschützt und können bei akuter Erkrankung schnell von explodierenden Kosten im Ausland betroffen sein. Nur mit wenigen Ländern bestehen Sozialversicherungsabkommen, die kostenreduzierend wirken. Überwiegend wird man bei weltweiten Auslandsreisen zum Selbstzahler. Man muss nicht nur die Behandlungskosten selbst – zumeist gleich bar – bezahlen, auch Rücktransporte für Kranke können unangenehm teuer werden. Dabei ist es egal, ob man gerade im Skiurlaub in Österreich oder mit der Color Magic auf dem Weg nach Norwegen ist – eine spontante Erkrankung oder ein Unfall mit notwendiger ärztlicher Behandlung kann überall passieren.
Victoria wirbt mit weltweitem Versicherungsschutz, egal ob man beruflich oder privat unterwegs ist. Die Auslandskrankenversicherung leistet bis zu jeweils 6 Wochen nach Angaben des Anbieters 100 Prozent der entstehenden Kosten für ambulante oder stationäre Erkrankung, Zahnbehandlungen, Arzneimittel, Rücktransport und Überführung. 50 Prozent der Rechnung für provisorischen Zahnersatz (max. 250 Euro) im Ausland werden erstattet.
Der Jahresbeitrag für eine Auslandskrankenversicherung kostet nach Angaben der Victoria Versicherung 8,50 Euro jährlich. Ab dem 60. Lebensjahr ist der Auslandsschutz für 17 Euro zu bekommen. Mit dem Überschreiten des 70. Lebensjahres erhöht sich der Betrag auf 34 Euro im Jahr. Victoria wirbt im Rahmen dieses Versicherungsproduktes mit Hilfe im Ausland rund um den eingetretenen Krankheitsfall, ist bei der Auswahl geeigneter Ärzte, Krankenhäuser oder Transportmöglichkeiten behilflich.
Die Victoria Auslandskrankenversicherung verspricht ihren Kunden eine durchgehende Erreichbarkeit (24-Stunden-Notruf-Service). Sie wirbt mit zusätzlichen Serviceleistungen zu Reisen weltweit, Informationen, Deponieren von Dokumentkopien und Hilfe bei rechtlichen Problemen. Auf der Homepage des Unternehmens wird der Abschluss für Eilige auch online angeboten.
Ratenkauf von Mode? – Warum eigentlich nicht?!
Während der Kauf von Möbeln auf Kredit bzw. Ratenzahlung heute ganz normal ist, hat sich die Finanzierung von Mode & Bekleidung bisher nicht durchgesetzt, obwohl man für ein gutes Outfit ja auch schnell einmal einige Hundert Euro loswerden kann. Man gehe nur einmal in einen angesagten Trend-Fashion-Store und decke sich z.B. mit Szene-Klamotten à la Southpole o.ä. ein. Schnell sind für Hose, Shirt, Pullover und Jacke plus ggf. Schuhe locker 500 EUR ausgegeben.
Wer solche Einkäufe finanzieren will, hat eigentlich nur zwei Möglichkeiten: entweder er nutzt eine Kreditkarte (eine ‘echte’ Kreditkarte, die erst nach 30 Tagen abgerechnet wird), oder er zahlt mit EC-Karte unter Nutzung des Dispositionsrahmens, den die Bank auf dem Girokonto eingeräumt hat. Für den Kauf ein paar neuer Sneakers reicht der ja alle Male. Oder gibt es inzwischen Onlineshops für Mode & Bekleidung, die mit Ratenzahlungsvereinbarungen arbeiten?
Kreditgarantiegemeinschaften
Kreditgarantiegemeinschaften dienen in erster Linie dem unternehmerischen Mittelstand und dessen finanzieller Flexibilität bzw. Kreditwürdigkeit. Die Definition ist dahingehend zu beschreiben, dass mittels Kreditgarantiegemeinschaften die Kreditversorgung solch kleinerer Betriebe durchwegs gesichert werden soll. Notwendig wird die Anrufung einer Kreditgarantiegemeinschaften z.B. bei Existenzgründungen, Ausfallbürgschaften, Wachstumsfinanzierungen, Übernahmen von Betrieben, Finanzierung von Betriebsmitteln und dergleichen mehr.
Selbsthilfegruppen
Die Kreditgarantiegemeinschaften verstehen sich als eine Art von Selbsthilfegruppen zur positiven Gewährleistung von kurz-, mittel- und langfristigen Krediten. Beteiligt daran sind unter anderem die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer, verschiedenste Banken und Sparkassen, Versicherungen, Wirtschaftsverbände, Berufskammern, usw. Immerhin seit über sechs Jahrzehnten bestehen inzwischen bereits unterschiedliche Kreditgarantiegemeinschaften in den verschiedensten Berufsständen.
Die Devise der Kreditgarantiegemeinschaften lautet, Unternehmen, die keine ausreichenden Kreditsicherheiten für die Beschaffung von Fremdkapital aufweisen können, mit Bürgschaften zur Seite zu stehen. Dabei vergeben die Kreditgarantiegemeinschaften in der Regel selbst keine Kredite. Wofür dann heute auch in allen Bundesländern Bürgschaftsbanken existieren, die bis zu einer Deckung von 1 Million Euro pro Kreditantrag in Anspruch genommen werden (Einzelfallentscheidungen). Aktuell wurde diese Summe aufgrund der vorherrschenden, weltweiten Wirtschaftskrise durch den Staat sogar für einen befristeten Zeitraum verdoppelt.
Förderungswürdig
Von den Kreditgarantiegemeinschaften gefördert werden alle sinnvollen Wirtschaftsvorhaben kleiner und mittelständischer Unternehmen (Antragsstellung). Als Zielsetzung der Bürgschaft versteht sich natürlich eine betriebsgerechte Finanzierung dieser einzelnen Vorhaben, die letztendlich zum wirtschaftlichen Erfolg des jeweiligen Unternehmens beitragen sollen.
Nach eingehender Prüfung eines entsprechenden Antrags bei den Kreditgarantiegemeinschaften werden bis zu 80% der Kreditsumme als Ausfallbürgschaft gegenüber den Kreditinstituten übernommen. Wobei wiederum 60% der Kreditsumme durch öffentliche Finanzmittel abgesichert sind.
Allerdings ist für einen Großteil der Risikoüberprüfung einer Kreditgewährung an ein Unternehmen (Liquiditätsprüfung) noch immer das jeweils ausgewählte Finanzinstitut zuständig. Vor allem für die noch existente Restsumme, die nicht über eine Ausfallbürgschaft der Kreditgarantiegemeinschaften abgesichert ist.
Wo bekommt man Studienkredite?
Studienkredite sind für Studenten eine gute Möglichkeit, die monatlichen Lebenshaltungskosten finanzieren zu können. Bisher konnten Studenten, die keine Förderung durch das Bafög-Amt erhalten konnten, lediglich durch die Aufnahme eines Nebenjobs ihren Lebensunterhalt finanzieren. Diese Nebenjobs nehmen jedoch nicht selten viel Zeit in Anspruch, so dass das Studium meist darunter leidet. Eine gute Alternative zur Aufnahme eines Nebenjobs sind Studienkredite, wie sie heute sowohl von den Banken und Sparkassen als auch von der KfW Bankengruppe zur Verfügung gestellt werden.
Bei allen Kreditgebern einheitlich ist die Auszahlung der Kredite, die nicht in einer Summe aufs Konto, sondern in monatlichen Raten an den Studenten überwiesen werden. Die monatlichen Kreditraten können dabei zwischen 200-800 Euro vereinbart werden, so dass die Auszahlungssumme auf die eigene Lebenssituation abgestimmt werden kann. Die Auszahlungssummen werden dabei monatlich summiert, die Gesamtsumme muss allerdings erst am Ende der Laufzeit zurückgezahlt werden. Da Studenten nicht immer sofort zum Ende des Studiums eine entsprechende Beschäftigung finden, um die Kredittilgung vornehmen zu können, bieten einige Banken zudem eine Karenzzeit an. Die Kreditnehmer haben dabei die Möglichkeit, den Kredit erst nach Ablauf einer bestimmten Frist zurückzuzahlen, lediglich die Zinsbeträge werden berechnet.
Neben der monatlichen Auszahlung der Kreditsumme ist auch die Kreditbeantragung bei Studienkrediten einheitlich. So werden weder die Einkommen der Eltern noch das Vermögen des Studenten als Grundlage für die Kreditvergabe herangezogen. So haben auch Studenten mit eher geringen Einkommen und unvermögenden Eltern jetzt die Möglichkeit, ihr Studium zu finanzieren.
Einer der wichtigsten Anbieter für Studienkredite ist die KfW Förderbank. Die Kredite können hier nicht direkt bei der Bank beantragt werden, sondern der Kreditantrag muss über die Hausbank eingereicht werden. Diese leitet den Antrag dann an die KfW weiter und übernimmt alle Formalitäten bis zur Darlehensauszahlung.
Ebenfalls im Geschäft mit Studienkrediten hat sich die Deutsche Bank etabliert, die diesen Kredit bereits seit einigen Jahren anbietet. Auch die DKB Bank sowie die Dresdner Bank bieten spezielle Studienkredite an. Die Konditionen der Institute unterscheiden sich jedoch stark, so dass vor dem Abschluss ein Vergleich durchgeführt werden sollte.
Pflegezusatzpolicen werden immer nötiger
Zum Abschluss einer Pflegezusatzpolice wird heutzutage vielfach geraten, da die gesetzliche Pflegeversicherung lediglich eine Grundversorgung im Pflegefall bieten soll. Ansprechpartner für Pflegezusatzversicherungen sind in erster Linie die privaten Krankenversicherer. Sie bieten die Pflegetarife häufig im Rahmen ihrer privaten Krankenzusatzversicherungen an.
Egal, ob durch Unfall, Krankheit oder Alter verursacht, zum Pflegefall werden kann so gut wie jeder. Eine finanzielle Hilfe kann dabei die gesetzliche Pflegeversicherung bieten, beispielsweise für Hilfsmittel oder Pflegeeinrichtungen. Damit soll in der Regel ein Minimum bzw. die Grundversorgung des Pflegefalls möglich sein, trotzdem muss darüber hinaus aber auch mit Zuzahlungen gerechnet werden.
Da die tatsächlichen Kosten im Pflegefall also meistens höher sind als Kosten, die die gesetzliche Pflegeversicherung trägt, ist in diesem Fall finanzielle Eigeninitiative des Pflegefalls und unter Umständen auch die seiner Angehörigen gefragt. Nicht selten muss dabei auf Ersparnisse zurückgegriffen werden.
Die privaten Pflegezusatzpolicen, die bei den Krankenversicherern erhältlich sind, sollen hier eine Entlastung bieten. Sie können sich je nach Anbieter und Police stark voneinander unterscheiden. Grundsätzlich lassen sich jedoch einige Arten von Pflegezusatzversicherungen nennen.
Die Pflegerentenversicherung, die im allgemeinen als Lebensversicherung abgeschlossen wird, soll dem Versicherten eine monatliche Rente bei Pflegebedürftigkeit auszahlen. Sie ist in vielen verschiedenen Abschlussvarianten buchbar, inzwischen zum Beispiel auch als fondsgebundene Pflegerente.
Die Pflegekostenversicherung und die Pflegetagegeldversicherung sind zwei andere privat abschließbare Pflegezusatzpolicen. Sie können der Erstattung (ganz oder teilweise) von Pflegekosten dienen, beziehungsweise einen vertraglich zugesicherten Betrag in Form eines Tagegelds übernehmen.
Je nach Versicherer werden vertragliche Wartezeiten vereinbart, oder auf diese verzichtet. Von einigen Versicherungsgesellschaften wird jedoch auch mit dem Wegfall der Wartezeit bei Unfall geworben. Die üblichen Wartezeiten können durchaus mehrere Jahre betragen, was Interessenten an einer Pflegezusatzversicherung bedenken sollten. Außerdem werden dem Versicherten je nach Anbieter vor dem Abschluss einer Pflegeversicherungspolice mehr oder weniger umfangreiche Gesundheitsfragen gestellt. Ebenso verhält es sich in der Regel auch beim Eintreten einer Pflegebedürftigkeit mit dem Nachweis derselben.
